Die Beitragsordnung des webEdition e.V.

  1. Die Beitragsordnung basiert auf § 4, § 6, §7 und § 10 der Satzung des webEdition e.V.
  2. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  3. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils für die Mitgliedschaft eines Jahres fällig.
  4. In allen Beitragskategorien ist eine Ermäßigung der Jahresmitgliedsbeiträge auf Antrag möglich. Über die Ermäßigung entscheidet der Vorstand.
  5. Zum Fälligkeitstermin wird jedem Mitglied eine Beitragsrechnung zugesandt. Neumitglieder erhalten die Erstbeitragsrechnung mit der Aufnahmebestätigung zugesandt.
  6. Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch Abbuchung des Jahresbeitrags jeweils zum 20. März des laufenden Jahres. Für Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder mit freiwillig erhöhtem Beitrag kann der Vorstand einen quartalsweisen Einzug der Jahresgebühr genehmigen. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angaben der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
  7. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, zahlen den Jahresbeitrag auf das Konto der webEdition e.V. jeweils bis spätestens zum 20. März des laufenden Jahres.
  8. Neue Mitglieder zahlen bei einem Beitritt im ersten Halbjahr den vollen, bei einem Beitritt im zweiten Halbjahr den halben Jahresbeitrag. Kündigende Mitglieder zahlen im Jahr der Kündigung letztmalig den vollen Jahresbeitrag.
  9. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden durch den Vorstand beschlossen.
  10. Ordentliche Mitglieder
    Der Jahresbeitrag für ein ordentliches Mitglied beträgt 120,- €.
  11. Fördermitglieder
    Der Jahresbeitrag für ein Fördermitglied beträgt 600,- €.

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