Fördersatzung webEdition e.V.

  1. Die Fördersatzung basiert auf § 4 und § 10 der Satzung des webEdition e.V.
  2. Die Einwerbung von finanziellen Mitteln ist außer der Beitragsgebührenerhebung eine Aufgabe, die von allen Mitgliedern unterstützt wird.
  3. Die eingeworbenen Mittel und Mitgliedsbeiträge müssen auf ein vom Vorstand eingerichtetes Finanzkonto des Vereins bei einem als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen inländischen Kreditinstitut eingezahlt werden.
  4. Die vorhandenen finanziellen Mittel werden entsprechend der Satzung ggf. unter Berücksichtigung der Wünsche der Spender zur Unterstützung des webEdition e.V. sowie zur Durchführung spezieller Vorhaben oder Veranstaltungen eingesetzt.
  5. Jedes Mitglied kann Anträge auf die Vergabe von Fördermitteln stellen. Der Antrag ist formlos beim Vorstand des Vereins mit Angabe der Ziele und Aufgaben des Förderprojekts einzureichen. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen.
  6. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters.
  7. Die geplante Vergabe der Mittel ist in einem Budgetplan zu dokumentieren.
  8. Die Entscheidung über die Vergabe von mit Zweckbestimmung gespendeter Beträge und über Anträge bis 100,00€/Monat erfolgt ohne Zeitverzug durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter, sofern keine Verletzung geltenden Satzungsrechts oder eine Zweckentfremdung erfolgt.
  9. Davon ausgenommen sind die im Budgetplan bereits genehmigten Mittel.
  10. Anträge über die Förderung größerer Vorhaben/Projekte und die Finanzierung werden in der Regel auf einer Vorstandssitzung entschieden. Die Anträge dafür können jederzeit gestellt werden.
  11. Die vom Verein gewährten Zuwendungen müssen entsprechend dem „Verwendungsnachweis beim Empfänger von Zuwendungen" geführt und nachgewiesen werden.
  12. Die Abrechnung der gewährten Zuwendungen erfolgt durch die Empfänger nach Einsatz der Mittel, spätestens jedoch zum 15. Dezember des laufenden Jahres.
  13. Alle aus Fördermitteln des Vereins erworbenen Geräte, Ausrüstungen und Gegenstände sind nach den geltenden Vorschriften in einem Bestandsverzeichnis zu führen bzw. zu inventarisieren und sind Eigentum des Vereins. Die Inventarisierung erfolgt durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand 
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