Datenschutzbestimmungen

  1. Der Verein speichert die von den Mitgliedern gemäß der Satzung zur Verfügung gestellten Daten elektronisch und in anderer Form. Ebenso können Daten von Nichtmitgliedern (z.B. Zugangsdaten zu Informationsangeboten des Vereins) gespeichert werden. Aufbewahrung, Veröffentlichung und Löschung dieser Daten unterliegen gemäß § 7 und § 10 der Satzung den folgenden Bestimmungen.
  2. Der Verein ist dem Prinzip der minimalen Datenhaltung verpflichtet. Werden Daten nicht mehr benötigt, so werden sie gelöscht sofern nicht die Punkte (7) oder (8) dieser Bestimmungen einer Löschung widersprechen.
  3. Die Tatsache der Mitgliedschaft im Verein ist öffentlich.
  4. Weitere persönliche Daten sowie ausgewählte Kontaktdaten eines Mitglieds werden nur mit dessen Genehmigung veröffentlicht.
  5. Nutzt ein Mitglied die in der Beitragsordnung definierten Mitgliedstitel selbst in der Öffentlichkeit, so ist auch der Verein berechtigt, dies zu veröffentlichen.
  6. Der Verein kann im Rahmen von Kooperationen mit anderen Vereinen oder sonstigen natürlichen oder juristischen Personen Daten der Mitglieder, soweit sie zur Erfüllung der Kooperation notwendig sind, weitergeben. Um die Vorteile aus Kooperationen nutzen zu können, muss ein Mitglied der Weitergabe seiner Daten grundlegend zustimmen.
  7. Auf Wunsch der betroffenen Person gibt der Verein Auskunft über die hinterlegten Daten.
  8. Ist der Verein durch gesetzliche Bestimmungen oder Anforderungen der Aufsichtsbehörden (z.B. Registergericht, Finanzamt usw.) zur Herausgabe von persönlichen Daten verpflichtet oder aufgefordert, so ist die Herausgabe dem Verein gestattet.
  9. Scheidet ein Mitglied rechtskräftig aus dem Verein aus, und bestehen keine gegenseitigen Forderungen zwischen Verein und Mitglied mehr, oder wird der Zugang zu Informationsangeboten für ein Nichtmitglied gelöscht, so werden die dem Verein zur Verfügung gestellten Daten gelöscht, sofern dem nicht gesetzliche Archivierungspflichten entgegen stehen.
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